Trainingsbetrieb auf der Ohe
für
GRUPPENUNTERRICHT – LINE DANCE
Diese Regelung bleibt bis auf Widerruf des Sportwarts für Line Dance bestehen
Benutzungsregelungen
- Alle Gruppenaktivitäten mit bis zu 10 Personen in einem Saal können mit Line Dance ohne Auflagen durchgeführt werden.
- Für Gruppenaktivitäten mit mehr als 10 Personen in einem Saal gelten für Line Dance besondere Bedingungen:
- Jede Person muss entweder
- einen Impfausweis über die vollständige Corona-Impfung vorweisen oder
- eine Bescheinigung über eine überstandene Corona-Infektion vorlegen oder
- einen aktuellen Corona-Test vorweisen,
- Der aktuelle Corona-Test (Antigen Schnelltest) darf nicht älter als 24h sein
- Der Nachweis über die vollständige Corona-Impfung gilt nur, wenn die Zweitimpfung mind. 2 Wochen zurückliegt.
- Die überstandene Corona-Infektion – darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Jede Person muss entweder
Ansonsten gelten die allgemeinen Hygiene-Regeln der TSA im HSV
Monika Mickein
Sportwart für Line Dance der TSA im HSV